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Schöffenwahl

Verantwortungsvolle Jugend- und Erwachsenenschöffinnen und -schöffen gesucht!

Schöffinnen und Schöffen sind ehren­amtliche Richter*innen, die als Laien, ohne juristische Vorbildung, jedoch mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen, gemeinsam mit diesen die Strafverfahren führen.

Wer Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes hat und die Vorausset­zungen erfüllt, kann sich bis zum 15. März 2023 zur Aufnahme in die Schöf­fenlisten bewerben.

Das verantwortungsvolle Amt der Schöffinnen und -schöffen verlangt ein hohes Maß an Objektivität, Un­voreingenommenheit, einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, Standhaftigkeit, Selbstständigkeit, Menschenkenntnis, Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

Interessierte Bürgerinnen und Bür­ger können sich ab sofort auf die Vor­schlagslisten für die Wahlen setzen lassen. 

Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Runderlass.

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung Zentraler Service im Hauptamt

Ansprechpartnerin

Amtsleiterin im Amt für Jugend und Familie